Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1996 - 2 B 10106/96   

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OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1996 - 2 B 10106/96 (https://dejure.org/1996,2275)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.02.1996 - 2 B 10106/96 (https://dejure.org/1996,2275)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 2 B 10106/96 (https://dejure.org/1996,2275)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung der Außenvertretungsberechtigung eines Schulleiters von dem funktionellen Zuständigkeitsbereich der Gesamtkonferenz; Maßnahmen einer Schule bei Umgang eines Schülers mit Rauschgift; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schulrecht: Dauerhafter Schulausschluß nach unerlaubtem Umgang mit Haschisch auf einer Klassenfahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verweisung von der Schule - Haschischrauchen und -weitergeben auf dem Schulgelände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1690
  • NVwZ 1996, 816 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1987 - 12 B 112/87

    Anordnung; Sofortige Vollziehung; Verwaltungsakt; Anhörung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1996 - 2 B 10106/96
    Zu ihrer Anordnung bedurfte es, wie das Verwaltungsgericht schon zutreffend ausgeführt hat, keiner vorgängigen Anhörung des Antragstellers (vgl. OVG Rh-Pf, Beschluß vom 25. November 1987 - 12 B 112/87 - NVwZ 1988, 748 f.), ebenso wie ihre förmliche Zustellung entbehrlich war, da der Sofortvollzug nicht zusammen mit der Ordnungsmaßnahme bekanntgegeben werden muß.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1971 - IV 756/71
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1996 - 2 B 10106/96
    Diese Verstöße wiegen so schwer, daß die Gesamtkonferenz zu Recht davon abgesehen hat, sie lediglich mit den § 84 Abs. 1 übergreifende Schulordnung vorgesehenen Maßnahmen zu sanktionieren, sie erfordern vielmehr, losgelöst von einem eventuellen strafrechtlichen Unrechtsgehalt der Vorfälle, den Schulausschluß als einschneidendste schulordnungsrechtliche Maßnahme, wobei unter Beachtung von erzieherischen Erwägungen sowie unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten darüber zu befinden ist, ob lediglich ein befristeter oder ein dauernder Schulausschluß in Betracht kommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. August 1971 - IV 756/71 -, SPE NF 4, 924 Nr. 3; OVG Lüneburg, Beschluß vom 15. Mai 1972 - V OVG B 20/72 -, SPE NF 4, 924 Nr. 10).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2013 - 2 A 10251/13

    Erwerb von "Legal Highs" und vorgetäuschter Handel illegaler Drogen in der Schule

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass der Konsum von Rauschgift, die Herstellung von Kontakten zum Erwerb von Rauschgift und dessen Weitergabe an Mitschüler einen Schulausschluss rechtfertigen (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 7. Februar 1996 - 2 B 10106/96 -, NJW 1996, 1690, sowie vom 7. Mai 1996 - 2 B 11101/97.OVG -, n.v.; BayVGH, Beschlüsse vom 10. Juni 1997 - 7 ZS 97.1403 -, NVwZ-RR 1998, 239 [240]; vom 14. Juni 2002, 7 CS 02.776 -, BayVBl. 2002, 671; vom 28. April 2003 - 7 ZB 02.2230 -, juris Rn. 9; einschränkend OVG Berlin, Beschluss vom 30. Mai 1997 - 7 S 33.97 -, juris Rn. 8).

    Ohne eine dahingehende Beschlussfassung der zuständigen Gesamtkonferenz können jedoch die bislang erkennbar gewordenen Erwägungen weder durch die Schulleitung noch durch die Aufsichtsbehörde ergänzt werden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 7. Februar 1996 - 2 B 10106/96.OVG -, NJW 1996, 1690).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 9 S 1374/17

    Unterrichtsausschluss für Schüler mit Asperger-Syndrom

    Unabhängig davon ist bei der Beurteilung der Geeignetheit der Maßnahme nicht nur die (spezialpräventive) Wirkung des Unterrichtsausschlusses auf den Antragsteller, sondern auch der Gedanke der Generalprävention - der bei einem Verhalten wie dem hier zu beurteilenden naheliegend ist, bei dem körperliche Gewalt vom Antragsteller ausging und sich unter anderem gegen den Kopf und die Genitalien seiner Mitschüler richtete - mit in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403 -, NVwZ-RR 1998, 239, 240, und vom 14.06.2002 - 7 CS 02.776 -, BayVBl. 2002, 671; OVG Berlin, Beschluss vom 30.05.1997 - 7 S 33.97 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.02.1996 - 2 B 10106/96 -, NJW 1996, 1690; VG Regensburg, Beschluss vom 21.07.2016 - RO 3 S 16.1033 -, juris; Rux/Niehues, a.a.O., Rn. 443 und 446).
  • VG Koblenz, 10.05.2004 - 7 L 1541/04

    Dauernder Schulausschluss wegen Grasjoints auf dem Schulhof

    Fehlte es mithin lediglich an der förmlichen Kundgabe, nicht aber an der Willensbetätigung als solcher, war der Schulleiter durchaus ermächtigt, bei entsprechendem Bedarf die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07. Februar 1996, - 2 B 10106/96.OVG -, NJW 1996, 1690).

    Zum Umgang eines Schülers mit Betäubungsmitteln im Umfeld der Schule hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem grundlegenden Beschluss vom 07. Februar 1996 (- 2 B 10106/96.OVG -, NJW 1996, 1690) ausgeführt:.

    Sie erfordern vielmehr, losgelöst von einem eventuellen strafrechtlichen Unrechtsgehalt der Vorfälle, den Schulausschluss als einschneidendste schulordnungsrechtliche Maßnahme, wobei unter Beachtung von erzieherischen Erwägungen sowie unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten darüber zu befinden ist, ob lediglich ein befristeter oder ein dauernder Schulausschluss in Betracht kommt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07. Februar 1996, - 2 B 10106/96.OVG -, NJW 1996, 1690).

  • VGH Bayern, 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403

    Schulrecht: Ausschluß aus der Schule nach Weitergabe von Betäubungsmitteln an

    Es ist in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte durchwegs anerkannt, daß der Konsum von Rauschgift, die Herstellung von Kontakten zum Erwerb von Rauschgift und dessen Weitergabe an Mitschüler den Ausschluß von der betreffenden Schule rechtfertigen (vgl. VGH BW NJW 1971, 2277 ; OVG Lüneburg DÖV 1983, 57; OVG Rhld.-Pf. NJW 1996, 1690 ), weil hierin eine ernsthafte Gefährdung des Erziehungsauftrags der Schule zu sehen ist.

    Unter diesem Gesichtspunkt dürfen entgegen der Auffassung des Antragstellers auch "generalpräventive" Gesichtspunkte eine Rolle spielen (vgl. OVG Rhld.-Pf. NJW 1996, 1690 ).

  • VGH Bayern, 14.06.2002 - 7 CS 02.776

    Schulrecht: Entlassung eines Schülers wegen Drogenverkaufs in Schule

    In dem vom Oberverwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall hatte der betroffene Schüler auf einer Klassenfahrt in die Niederlande eine Haschischzigarette in Anwesenheit von Mitschülern beschafft und geraucht und zudem durch sein Verhalten dazu beigetragen, dass im Umfeld der Schule Kontakte zu den Schülern und der Rauschgiftszene hergestellt werden konnten (Beschluss vom 7.2.1996, NJW 1996, 1690 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13

    Sofortige Vollziehbarkeit einer Zulassung als Fensterprogrammveranstalter gemäß §

    Denn die Entscheidungskompetenz in der Sache und die Befugnis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung stimmen grundsätzlich überein, so dass das zur Willensbildung in der Sache zuständige Organ grundsätzlich auch für die Anordnung des Sofortvollzuges zuständig ist und deshalb etwaige Zuständigkeitsfehler insoweit ebenfalls nach außen wirken (im Ergebnis ebenso zum Rundfunkrecht: Bayr. VGH, Beschl. v. 11.9.2012 - 7 CS 12.1423 -, DVBl 2012, 1389 ff., juris, Rn. 33, m. w. N., zum Kommunalrecht: Bayr. VGH, Beschl. v. 5.3.1997 - 3 CS 96.3060 - BeckRS 1997, 18830, sowie zum Schulrecht: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 7.2.1996 - 2 B 10106/96 -, NJW 1996, 1690 f.).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2016 - 2 ME 133/16

    Drogenkonsum; Erforderlichkeit; Ordnungsmaßnahme; Schüler; Überweisung an eine

    In der Rechtsprechung waren es bislang vor allem solche Fälle, in denen die betreffenden Schüler ihre Schule verlassen mussten (vgl. hierzu OVG Koblenz, Beschl. v. 7.2.1996 -, NJW 1996, 1690, Bay. VGH, Beschl. v. 10.6.1997 - 7 ZS 97, 1403 -, NVwZ-RR 1998, 239, v. 14.6.2002 - 7 CS 02.776 -, BayVBl. 2002, 671, u. v. 28.4.2003 - 7 ZB 02.2230 -, juris, sowie ferner OVG Koblenz, Beschl. v. 14.8.2013 - 2 A 10251/13 -, juris, Bay. VGH, Beschl. v. 27.5.2016 - 7 ZB 15.2126 -, juris, vgl. aber auch [vorläufigen Rechtsschutz zu Gunsten der Schüler gewährend] OVG Berlin, Beschl. v. 30.5.1997 - 7 S 33.97 -, juris, VG Osnabrück, Beschl. v. 9.5.2005 - 1 B 26/05 -, NVwZ-RR 2006, 124).
  • OVG Berlin, 26.04.2005 - 8 S 55.04

    Entlassung eines Schülers von der Schule wegen des Zusammenschlagens eines Jungen

    Auch wiederholte und trotz Androhung der Entlassung fortgesetzte grobe Gewalttätigkeit gegenüber Mitschülern (VGH BW, Beschluss vom 23. Januar 2004 - 9 S 95.04 - NJW 2004, 1058; vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 19 E 391.98 - NVwZ-RR 1999, 29 [30]), der Versuch der Vergewaltigung einer Schülerin und insbesondere der Drogenhandel in der Schule oder in deren Umfeld rechtfertigen (OVG Rpf, Beschluss vom 7. Februar 1996 - 2 B 10106.96 - NJW 1996, 1690; Theuersbacher, NVwZ 1999, 838 [841 f.]) ggf. auch ohne vorherige Androhung die Entlassung aus der Schule.
  • VG Mainz, 06.04.1998 - 7 L 613/98
    Fehlt es mithin lediglich an der förmlichen Kundgabe, nicht aber an der Willensbetätigung als solcher, war die Leiterin der S.-Schule durchaus ermächtigt, bei entsprechendem Bedarf die notwendige Maßnahme zu ergreifen (vgl. hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 7. Februar 1996 2 B 10106/96.OVG , NJW 1996, 1690).
  • VG Mainz, 22.01.2020 - 3 K 131/19

    Schulausschluss wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln; Anhörung eines

    Der Konsum von Betäubungsmitteln sowie deren Besitz im Umfeld der Schule stellt eine ernsthafte Gefahr für die Erziehung, die Sicherheit oder die Erziehung der anderen Schüler dar, die grundsätzlich eine Schulordnungsmaßnahme der in § 55 Abs. 1 Satz 1 SchulG bezeichneten Art rechtfertigt (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 14. August 2013 - 2 A 10251/13 -, AS 41, 444 = juris Rn. 7, vom 7. April 1996 - 2 B 11101/96.OVG -, S. 4 BA, und vom 7 Februar 1996 - 2 B 10106/96 -, NJW 1996, 1690; VG Koblenz, Beschluss vom 10. Mai 2004 - 7 L 1541/04.KO -, S. 6 f. BA; Grumbach/Bickenbach/Seckelmann/Thews, a.a.O. § 55 Anm. 2.1).
  • VG Saarlouis, 01.03.2022 - 5 L 1668/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Verfügung; nicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1999 - 19 B 2086/99
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1996 - 2 B 11101/96

    Wirksame Zustellung; Beschluß; Bevollmächtigter; Ausschluß von Schule; Handel mit

  • VG München, 11.02.2014 - M 3 K 12.3507

    Entlassung aus der Schule; Bedrohung eines Mitschülers; Taschenmesser mit 8 cm

  • VG Berlin, 15.09.2021 - 3 L 388.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen längeres Verweilen in der Schulanfangsphase

  • VG Koblenz, 29.12.2006 - 7 L 1767/06

    Eilrechtsschutz gegen die Nichtversetzung in die dritte Grundschulklasse

  • VG Mainz, 21.06.2002 - 6 L 716/02

    Schulverweis - wegen körperlicher Übergriffe gegenüber Mitschülern

  • VG Darmstadt, 27.01.1998 - 7 G 21/98

    Schulrecht: Verweisung von der Schule nach unerlaubtem Handeltreiben mit

  • VG Düsseldorf, 14.08.1998 - 1 K 12848/96
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 17.01.1996 - 6 TG 4316/95   

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https://dejure.org/1996,2526
VGH Hessen, 17.01.1996 - 6 TG 4316/95 (https://dejure.org/1996,2526)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.01.1996 - 6 TG 4316/95 (https://dejure.org/1996,2526)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Januar 1996 - 6 TG 4316/95 (https://dejure.org/1996,2526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde auf dem Gebiet der Werbung - Wettbewerbsfreiheit; Konkurrenzunternehmen - fehlender Einwirkungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Kommunalrecht: Einwirkugsansprüche privater Konkurrenten auf die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde auf dem Gebiet der Werbung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3429 (Ls.)
  • MDR 1996, 493
  • NVwZ 1996, 816
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1996 - 6 TG 4316/95
    Das Hinzutreten des Staates oder einer Gemeinde als Konkurrent beinhaltet lediglich eine Verschärfung des marktwirtschaftlichen Konkurrenzdrucks, vor der Artikel 12 Abs. 1 GG nicht bewahrt, solange dadurch nicht die private Konkurrenz unmöglich gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. März 1995 - 1 B 211.94 - GewArch 1995, 329 f.; Urteil vom 22. Februar 1972 - I C 24.69 - BVerwGE 39, 329 ff., 336/337).

    Artikel 14 GG schützt ebenfalls nicht vor dem Auftreten eines neuen, auch in öffentlicher Trägerschaft stehenden Konkurrenten, es sei denn, daß dieser durch eine behördliche Maßnahme eine unerlaubte Monopolstellung erlangt (BVerwG, Beschluß vom 21. März 1995, a.a.O., Seite 330 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1996 - 6 TG 4316/95
    Das Hinzutreten des Staates oder einer Gemeinde als Konkurrent beinhaltet lediglich eine Verschärfung des marktwirtschaftlichen Konkurrenzdrucks, vor der Artikel 12 Abs. 1 GG nicht bewahrt, solange dadurch nicht die private Konkurrenz unmöglich gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. März 1995 - 1 B 211.94 - GewArch 1995, 329 f.; Urteil vom 22. Februar 1972 - I C 24.69 - BVerwGE 39, 329 ff., 336/337).
  • VG Düsseldorf, 20.05.2003 - 1 L 542/03

    Wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben durch

    vgl. z.B. OVG NRW, Urteile vom 22. September 1982 - 4 A 989/81 -, NVwZ 1984, S. 522 (524f.), und 2. Dezember 1985 - 4 A 2214/84 -, NVwZ 1986, S. 1045 (1046 f.), Hessischer VGH, Beschluss vom 17. Januar 1996 - 6 TG 4316/95 -, NVwZ 1996, S. 816 (819), BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1972 - 1 C 24/69 -, BVerwGE 39, 329 (336 ff.), in denen jeweils die Verletzung von Grundrechten geprüft wird.

    Dies folgt bereits daraus, dass Art. 14 Abs. 1 GG nicht vor dem Auftreten eines neuen, auch in öffentlicher Trägerschaft stehenden Konkurrenten schützt, es sei denn, dass dieser durch eine behördliche Maßnahme eine unerlaubte Monopolstellung erlangte, vgl. dazu ebenfalls BVerwG, Beschluss vom 21. März 1995 - 1 B 211/94 -, DVBl. 1996, S. 152 (153) m.w.N.; ferner z.B. OVG NRW, Urteil vom 2. Dezember 1985 - 4 A 2214/84 -, NVwZ 1986, S. 1045 (1046); VGH Kassel, Beschluss vom 17. Januar 1996 - 6 TG 4316/95 -, NVwZ 1996, S. 816 ( 817), wofür hier gleichfalls nichts ersichtlich ist.

  • LG Köln, 29.09.2004 - 28 O (Kart) 216/04
    Die Eingriffsschwelle ist erst überschritten, wenn durch die monopolartige Teilnahme private Konkurrenz unmöglich gemacht oder sonst in unerträglichem Maße bzw. unzumutbar eingeschränkt werde (BVerwGE 39, 329, 336 f.; BVerwG, NJW 1978, 1539 f.; NJW 1995, 2938, 2939; VGH Kassel, NVwZ 1996, 816, 817; VGH Mannheim, NJW 1985, 251, 253; NJW 1995, 274; OVG Münster, NVwZ 1986, 1045, 1046; NVwZ 2003, 1520, 1523 f.; siehe auch Grupp , ZHR 140 [1976], S. 367 ff., 389 f., der darauf abstellt, ob abgrenzbare Gruppen von Privatunternehmen durch wettbewerbliche Maßnahmen von Staatsunternehmen vom Markt verdrängt werden, die eine Erwerbstätigkeit für Private nicht mehr sinnvoll erscheinen lassen).
  • VG Gießen, 14.10.2004 - 8 G 3009/04

    Kein Anspruch des privaten Konkurrenten auf Untersagung der wirtschaftlichen

    Das Eigentumsgrundrecht nach Art. 14 GG schützt ebenfalls nicht vor dem Auftreten neuer Konkurrenz, es sei denn, diese erlange durch behördliches Handeln eine Monopolstellung (vgl. BVerwG, B. v. 21.03.1995 - 1 B 211.94 -, GewArch 1995, 329, 330; BVerwG, U. v. 22.02.1972 - 1 C 24/69 -, GewArch 1972, 201, 203; Hess. VGH, B. v. 17.01.1996 - 6 TG 4316/95 -, GewArch 1996, 233; VGH Bad.-Württ., U. v. 15.08.1994 - 1 S 1613/93 -, VBlBW 1995, 99).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.1994 - 19 B 2255/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8127
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.1994 - 19 B 2255/94 (https://dejure.org/1994,8127)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.10.1994 - 19 B 2255/94 (https://dejure.org/1994,8127)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 19 B 2255/94 (https://dejure.org/1994,8127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Persönliche Freiheit; Lehrer; Volljährige Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1769
  • NVwZ 1996, 816 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 1004
  • FamRZ 1995, 1005
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.1994 - 19 B 2255/94
    (Vgl. BVerfG, Beschluß vom 18.06.1986 1 BvR 857/85 , BVerfGE 72, 122 [137]; Urteil vom 09.02.1982 1 BvR 845/79 , BVerfGE 59, 360 [382].) Auch als Abwehrrecht gegenüber der Schule steht dem Vater das Elternrecht nur zu, solange sein Kind minderjährig ist.
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.1994 - 19 B 2255/94
    (So BVerfG, Beschluß vom 18.04.1989 2 BvR 1169/84 , BVerfGE 80, 81 [91].).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.1994 - 19 B 2255/94
    (Vgl. BVerfG, Beschluß vom 18.06.1986 1 BvR 857/85 , BVerfGE 72, 122 [137]; Urteil vom 09.02.1982 1 BvR 845/79 , BVerfGE 59, 360 [382].) Auch als Abwehrrecht gegenüber der Schule steht dem Vater das Elternrecht nur zu, solange sein Kind minderjährig ist.
  • VGH Hessen, 23.08.1982 - VI OE 11/78
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.1994 - 19 B 2255/94
    (Vgl. etwa VGH Kassel, Urteil vom 23.08.1982 VI OE 11.78 , NVwZ 1984, 114 [115].) Dem entspricht es, daß auch das elterliche Recht auf Erziehung, Beaufsichtigung und Aufenthaltsbestimmung des Kindes (§ 1631 Abs. 1 BGB), das der Antragsteller vorliegend verletzt oder zumindest gefährdet sieht, nach § 1626 Abs. 1 Satz 1 BGB ausdrücklich auf das minderjährige Kind beschränkt ist, mithin mit der Volljährigkeit des Kindes endet.
  • VG Düsseldorf, 10.11.2017 - 18 K 5722/15

    Gleichwertigkeit; Ausländischer Vorbildungsnachweis; Festsetzung einer

    Dem entspricht es, dass mit abnehmender Pflege und Erziehungsbedürftigkeit sowie zunehmender Selbstbestimmungsfähigkeit des Kindes die im Elternrecht wurzelnden Rechtsbefugnisse zurückgedrängt werden, bis sie schließlich mit der Volljährigkeit des Kindes erlöschen, OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 19 B 2255/94 -, juris, Rn. 4 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 1986 - 1 BvR 857/85 -, BVerfGE 72, 122 (137); BVerfG, Urteil vom 9. Februar 1982 - 1 BvR 845/79 -, BVerfGE 59, 360 (382).
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